Quellen & Belege zu H2-Motorreinigung vor der AU
Belege zur Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung und zu den geprüften Abgasgrenzwerten, gestützt auf StVZO, Umweltbundesamt und TÜV-Verband.
← Zurück zum Artikel „H2-Motorreinigung vor der AU: Bessere Abgaswerte?"Dieser Beleg ordnet die Aussagen unseres Beitrags zur H2-Motorreinigung den maßgeblichen Quellen zu. Die Abgasuntersuchung ist als Teil der periodischen Untersuchung in StVZO § 29 verankert; das Umweltbundesamt dokumentiert die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte.
Das Messverfahren am Auspuff unter definierten Bedingungen sowie die Trübungsmessung beim Diesel stützen wir auf die Darstellung des TÜV-Verbands. So bleibt für Sie jede Aussage zu den geprüften Werten und zum Ablauf der Abgasuntersuchung nachvollziehbar belegt.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung (HU) und prüft, ob ein Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhält."
StVZO § 29 regelt die periodische Untersuchung der Kraftfahrzeuge einschließlich der Abgasuntersuchung; das Umweltbundesamt dokumentiert die zugrundeliegenden Schadstoff- und Abgasgrenzwerte.
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„Die Abgasuntersuchung analysiert das Abgas am Auspuff unter definierten Bedingungen (Leerlauf und erhöhte Drehzahl)."
Der TÜV-Verband beschreibt das Messverfahren der Abgasuntersuchung an definierten Betriebspunkten des Motors.
Belege: [Q3] -
„Beim Diesel misst das Opazimeter den k-Wert der Rauchtrübung unter Beschleunigung."
Die Trübungsmessung beim Diesel ist Teil des vom TÜV-Verband dargestellten AU-Verfahrens; das Umweltbundesamt ordnet die Partikelemission in den Kontext der Luftschadstoffe ein.