Quellen & Belege zur HU-/AU-Vorbereitung

Offizielle Belege zu Paragraf 29 StVZO und zum TÜV-Verband sichern die Aussagen zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung und zur elektronischen Steuergeräteprüfung ab.

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Dieser Beitrag zur HU-/AU-Vorbereitung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage von Paragraf 29 StVZO sowie auf die Veröffentlichungen des TÜV-Verbandes. Die Aussagen zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung und zur elektronischen Abfrage sicherheitsrelevanter Steuergeräte über den HU-Adapter sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 29 StVZO und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Prüfumfang der HU und HU-Adapter

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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