Quellen & Belege zur HU-/AU-Vorbereitung
Offizielle Belege zu Paragraf 29 StVZO und zum TÜV-Verband sichern die Aussagen zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung und zur elektronischen Steuergeräteprüfung ab.
← Zurück zum Artikel „TÜV-Vorbereitung 2026: Checkliste für die HU-Plakette"Dieser Beitrag zur HU-/AU-Vorbereitung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage von Paragraf 29 StVZO sowie auf die Veröffentlichungen des TÜV-Verbandes. Die Aussagen zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung und zur elektronischen Abfrage sicherheitsrelevanter Steuergeräte über den HU-Adapter sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 29 StVZO und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Hauptuntersuchung (HU) ist weit mehr als ein gesetzlicher Pflichttermin."
Paragraf 29 StVZO ist die rechtliche Grundlage der wiederkehrenden Hauptuntersuchung und verpflichtet Halter zur regelmäßigen Vorführung des Fahrzeugs.
Belege: [Q1] -
„Der Prüfingenieur verbindet heute den sogenannten HU-Adapter mit der OBD-Schnittstelle, um sicherheitsrelevante Steuergeräte abzufragen."
Der TÜV-Verband beschreibt den seit 2023 verpflichtenden HU-Adapter, der über die OBD-Schnittstelle sicherheitsrelevante Steuergeräte ausliest; die Untersuchung erfolgt im Rahmen von Paragraf 29 StVZO.