Quellen & Belege zur HU-Vorbereitung
Offizielle Belege zur Hauptuntersuchung: StVZO §29 als Rechtsgrundlage, der TÜV-Verband zur OBD-Abgasuntersuchung und das Kraftfahrt-Bundesamt zur Anerkennung der Prüforganisationen.
← Zurück zum Artikel „HU vorbereiten: Welche Fehlercodes und MIL kritisch sind"Dieser Ratgeber zur HU-Vorbereitung stützt sich auf die geltende Rechtsgrundlage und auf die Einordnung anerkannter Prüforganisationen. Die Aussagen zum OBD-gestützten Auslesen, zur Bewertung emissionsrelevanter Fehler und zur Bedeutung der Motorkontrollleuchte sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf StVZO §29, den TÜV-Verband und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Bei der HU liest der Prüfer über die OBD-Schnittstelle den Fehlerspeicher und den Status der Überwachungssysteme aus."
StVZO §29 schreibt die regelmäßige Hauptuntersuchung samt Abgasuntersuchung vor. Der TÜV-Verband beschreibt das Auslesen des Fehlerspeichers und des Readiness-Status über die OBD-Schnittstelle als festen Bestandteil dieser Prüfung.
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„Emissionsrelevante Fehler und eine dauerhaft aktive Motorkontrollleuchte (MIL) können zum Nichtbestehen führen – auch bei erloschener Lampe, wenn der Fehler gespeichert ist."
Die Bewertung emissionsrelevanter Befunde und der Motorkontrollleuchte ordnet der TÜV-Verband den prüfrelevanten Mängelkategorien zu; StVZO §29 bildet hierfür die rechtliche Grundlage.
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„Diese OBD-Abfrage ist Teil der Abgasuntersuchung und kein optionaler Schritt."
StVZO §29 verbindet Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zu einer einheitlichen Prüfung. Das Kraftfahrt-Bundesamt regelt die Anerkennung der Prüforganisationen und die Vergabe der Prüfplakette.