Quellen & Belege zur HU-Vorbereitung

Offizielle Belege zur Hauptuntersuchung: StVZO §29 als Rechtsgrundlage, der TÜV-Verband zur OBD-Abgasuntersuchung und das Kraftfahrt-Bundesamt zur Anerkennung der Prüforganisationen.

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Dieser Ratgeber zur HU-Vorbereitung stützt sich auf die geltende Rechtsgrundlage und auf die Einordnung anerkannter Prüforganisationen. Die Aussagen zum OBD-gestützten Auslesen, zur Bewertung emissionsrelevanter Fehler und zur Bedeutung der Motorkontrollleuchte sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf StVZO §29, den TÜV-Verband und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO § 29 – Hauptuntersuchung und Untersuchung der Abgase

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung, OBD-Prüfung und Mängelkategorien

    TÜV-Verband
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – anerkannte Prüforganisationen und Plakettenvergabe

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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