Quellen & Belege zum sicheren Tiertransport im Auto

Offizielle Quellen zum sicheren Tiertransport: Paragraf 22 StVO regelt die Ladungssicherung, Paragraf 23 StVO die sonstigen Pflichten von Fahrzeugfuehrenden.

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Dieser Ratgeber zum sicheren Tiertransport stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Aussagen zur Einordnung von Tieren als Ladung, zur Ladungssicherung nach Paragraf 22 StVO und zur ungestörten Fahrzeugführung nach Paragraf 23 StVO sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Gesetzestext der StVO. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie persönlich, welche Transportlösung zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Tier passt, und prüfen die geeigneten Befestigungspunkte im Fahrzeug.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVO Paragraf 22 – Ladung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVO Paragraf 23 – Sonstige Pflichten von Fahrzeugfuehrenden

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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