Quellen & Belege zum sicheren Tiertransport im Auto
Offizielle Quellen zum sicheren Tiertransport: Paragraf 22 StVO regelt die Ladungssicherung, Paragraf 23 StVO die sonstigen Pflichten von Fahrzeugfuehrenden.
← Zurück zum Artikel „Hund & Haustier im Auto sicher transportieren"Dieser Ratgeber zum sicheren Tiertransport stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Ordnung. Die Aussagen zur Einordnung von Tieren als Ladung, zur Ladungssicherung nach Paragraf 22 StVO und zur ungestörten Fahrzeugführung nach Paragraf 23 StVO sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Gesetzestext der StVO. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie persönlich, welche Transportlösung zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Tier passt, und prüfen die geeigneten Befestigungspunkte im Fahrzeug.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Damit gelten die Vorschriften zur Ladungssicherung nach § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)."
Paragraf 22 StVO verlangt, dass die Ladung so verstaut und gesichert ist, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanoever nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Belege: [Q1] -
„Ergänzend fordert § 23 StVO, dass der Fahrer durch die Ladung weder in seiner Sicht noch in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigt wird."
Paragraf 23 StVO verpflichtet die fahrzeugfuehrende Person, dafuer zu sorgen, dass Sicht und Gehoer sowie die Aufmerksamkeit nicht durch die Ladung oder Tiere beeintraechtigt werden.
Belege: [Q2] -
„Verkehrsrechtlich werden Tiere im Fahrzeug als Ladung behandelt."
Die Einordnung von Tieren als Ladung leitet sich aus den Pflichten der Paragrafen 22 und 23 StVO ab, die Sicherung und ungestoerte Fahrzeugfuehrung verlangen.