Quellen & Belege zur HU-Pflicht und PTI-Richtlinie

Offizielle Quellen zur Hauptuntersuchung und zur PTI-Richtlinie: Die Richtlinie 2014/45/EU, Paragraf 29 StVZO, das Kraftfahrt-Bundesamt und der TUEV-Verband belegen Prueffristen, Pruefumfang und die periodische Fahrzeugueberwachung.

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Dieser Ratgeber zur HU-Pflicht und zur europäischen Überwachungs-Richtlinie stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum diskutierten EU-Vorhaben, zum hoheitlichen Charakter der Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO und zu den unveränderten Prüffristen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Richtlinie 2014/45/EU, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, das Kraftfahrt-Bundesamt und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Paragraf 29 StVZO – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – periodische Fahrzeugüberwachung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – HU-Intervalle und periodische Prüfung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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