Quellen & Belege zum Wildunfall und zur Versicherung
Offizielle Quellen zum Wildunfall: Der GDV erhebt die Unfallzahlen und erläutert die Teilkasko, Verbraucherzentrale und ADAC beschreiben Ansprüche und richtiges Verhalten.
← Zurück zum Artikel „Wildunfall: Richtig reagieren und Ansprüche sichern"Dieser Beitrag zum Wildunfall stützt sich auf die Statistik der Versicherungswirtschaft und auf die Fachinformationen anerkannter Verbraucherinstitutionen. Die Aussagen zur Zahl der Wildunfälle, zur Deckung von Haarwild durch die Teilkasko und zur Wildunfallbescheinigung als Nachweis sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den GDV, die Verbraucherzentrale und den ADAC. Auf dieser Grundlage sichern wir nach einem Wildunfall die Spuren am Fahrzeug, erstellen den Kostenvoranschlag und kommunizieren für Sie direkt mit der Versicherung.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Rund 270.000 Wildunfälle registriert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich in Deutschland."
Der GDV erhebt und veroeffentlicht die jaehrliche Statistik der Wildunfaelle und der dadurch entstehenden Schadenssummen in Deutschland.
Belege: [Q1] -
„Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Zusammenstöße mit **Haarwild** – das ist die klassische Regelung."
Der GDV beschreibt den Deckungsumfang der Teilkasko bei Haarwild; die Verbraucherzentrale erlaeutert die Ansprueche fuer Versicherte.
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„Die Wildunfallbescheinigung ist der zentrale Nachweis für die Versicherung."
Verbraucherzentrale und ADAC weisen darauf hin, dass die Wildunfallbescheinigung als Nachweis fuer die Schadenregulierung erforderlich ist.