Quellen & Belege zur Winterreifenpflicht

Offizielle Quellen zur Winterreifenpflicht: StVO Paragraf 2 regelt die situative Pflicht, StVZO Paragraf 36 das Profil-Mindestmaß, ADAC und DVR belegen die Sicherheitsempfehlung.

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Dieser Beitrag zur Winterreifenpflicht stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur situativen Pflicht nach Paragraf 2 StVO, zum gesetzlichen Profil-Mindestmaß und zur darüber hinausgehenden Sicherheitsempfehlung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fachinformationen von ADAC und Deutschem Verkehrssicherheitsrat. Auf dieser Grundlage prüfen wir beim Saisonservice das Alpine-Symbol, messen die Profiltiefe und dokumentieren den Befund nachvollziehbar im Auftrag.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVO Paragraf 2 – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (situative Winterreifenpflicht)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 36 – Bereifung und Laufflächen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Winterreifenpflicht, Alpine-Symbol und Profiltiefe

    ADAC
  4. Weitere Quelle

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat – Winterreifen und Verkehrssicherheit

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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