Quellen & Belege zum Klimaanlagen-Fruehjahrs-Check

Die F-Gas-Verordnung 517/2014 und der ADAC belegen die fachgerechte Dichtheitspruefung, die kontrollierte Handhabung des Kaeltemittels und die Befuellung nach Herstellervorgabe.

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Dieser Beitrag zum Fruehjahrs-Check stuetzt sich auf den geltenden europaeischen Rechtsrahmen und die Verbraucherinformationen des ADAC. Die Aussagen zur Dichtheitspruefung, zur kontrollierten Handhabung des Kaeltemittels und zur Befuellung nach Herstellervorgabe sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 517/2014 und den ADAC. So koennen Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum wir die Dichtheit pruefen, kein Kaeltemittel in ein undichtes System fuellen und exakt nach Herstellervorgabe befuellen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    EUR-Lex (Amt für Veröffentlichungen der EU)
  2. ADAC

    ADAC – Klimaanlage im Auto: Wartung, Service und Kältemittel

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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