Quellen & Belege zum Klimakompressor-Wechsel
Die F-Gas-Verordnung 517/2014 belegt, dass Kaeltemittel beim Kompressorwechsel vorschriftsmaessig abgesaugt und rueckgewonnen werden muss und nicht in die Umgebung abgelassen werden darf.
← Zurück zum Artikel „Klimakompressor wechseln: Spuelung und Befuellung"Dieser Beitrag zum Kompressorwechsel stuetzt sich auf den geltenden europaeischen Rechtsrahmen fuer fluorierte Treibhausgase. Die Aussagen zum vorschriftsmaessigen Absaugen, zum Verbot des Ablassens in die Umgebung und zur Dichtheitspruefung sind durch die unten gelistete Quelle abgesichert.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 517/2014. So koennen Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum wir das Kaeltemittel kontrolliert rueckgewinnen und die Dichtheit pruefen, bevor wir neu befuellen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Das Ablassen in die Umgebung ist nicht zulaessig, und die abgesaugte Menge gibt zusaetzlich Aufschluss ueber den Zustand des Systems."
Die F-Gas-Verordnung 517/2014 untersagt das Ablassen fluorierter Treibhausgase in die Atmosphaere und verpflichtet zur Rueckgewinnung durch zertifiziertes Personal mit geeignetem Equipment.
Belege: [Q1] -
„Bevor wir das alte Kaeltemittel ablassen, saugen wir es vorschriftsmaessig mit der Klimaservicestation ab und wiegen es."
Nach der Verordnung ist das Kaeltemittel vor Eingriffen am Kaeltekreislauf kontrolliert abzusaugen und rueckzugewinnen, statt es entweichen zu lassen.
Belege: [Q1] -
„Dieser Schritt entfernt Feuchtigkeit und dient zugleich als Dichtheitspruefung: Sinkt das Vakuum waehrend der Haltezeit, liegt eine Undichtigkeit vor, die wir vor dem Befuellen lokalisieren."
Die Verordnung verlangt Massnahmen zur Vermeidung von Emissionen. Die Lokalisierung einer Undichtigkeit vor dem Befuellen verhindert, dass neu eingefuelltes Kaeltemittel entweicht.
Belege: [Q1]