Quellen & Belege zum Klimakompressor-Wechsel

Die F-Gas-Verordnung 517/2014 belegt, dass Kaeltemittel beim Kompressorwechsel vorschriftsmaessig abgesaugt und rueckgewonnen werden muss und nicht in die Umgebung abgelassen werden darf.

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Dieser Beitrag zum Kompressorwechsel stuetzt sich auf den geltenden europaeischen Rechtsrahmen fuer fluorierte Treibhausgase. Die Aussagen zum vorschriftsmaessigen Absaugen, zum Verbot des Ablassens in die Umgebung und zur Dichtheitspruefung sind durch die unten gelistete Quelle abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 517/2014. So koennen Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum wir das Kaeltemittel kontrolliert rueckgewinnen und die Dichtheit pruefen, bevor wir neu befuellen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    EUR-Lex (Amt für Veröffentlichungen der EU)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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