Quellen & Belege zum Klimakompressor-Wechsel

Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 (Nachfolgerin der VO 517/2014) belegt, dass Kältemittel beim Kompressorwechsel vorschriftsmäßig abgesaugt und rückgewonnen werden muss und nicht in die Umgebung abgelassen werden darf.

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Dieser Beitrag zum Kompressorwechsel stützt sich auf den geltenden europäischen Rechtsrahmen für fluorierte Treibhausgase. Die Aussagen zum vorschriftsmäßigen Absaugen, zum Verbot des Ablassens in die Umgebung und zur Dichtheitsprüfung sind durch die unten gelistete Quelle abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 (Nachfolgerin der VO 517/2014). So können Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum wir das Kältemittel kontrolliert rückgewinnen und die Dichtheit prüfen, bevor wir neu befüllen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    EUR-Lex (Amt für Veröffentlichungen der EU)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: