Quellen & Belege zum Klimaservice und seinem Ablauf

Offizielle Quellen zur F-Gas-Verordnung 517/2014 und Hinweise des ADAC belegen die fachgerechte Handhabung von Kaeltemittel, die Dichtheitspruefung und das kontrollierte Absaugen statt Ablassens.

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Dieser Beitrag zum Ablauf des Klimaservices stuetzt sich auf den geltenden europaeischen Rechtsrahmen und die Verbraucherinformationen des ADAC. Die Aussagen zur kontrollierten Rueckgewinnung des Kaeltemittels, zur Dichtheitspruefung und zur Befuellung nach Sollmenge sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 517/2014 und den ADAC. So koennen Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum wir Kaeltemittel absaugen und rueckgewinnen, die Dichtheit pruefen und erst dann nach Sollmenge befuellen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    EUR-Lex (Amt für Veröffentlichungen der EU)
  2. ADAC

    ADAC – Klimaanlage im Auto: Wartung, Service und Kältemittel

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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