Quellen & Belege zur Einzelabnahme nach Paragraf 21
Offizielle Quellen zur legalen Eintragung von Umbauten: Paragraf 21 StVZO regelt die Einzelabnahme, Paragraf 19 die Wirksamkeit und das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
← Zurück zum Artikel „Einzelabnahme nach § 21: Umbauten legal eintragen"Dieser Ratgeber zur legalen Eintragung von Umbauten stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Aussagen zur Einzelabnahme nach Paragraf 21, zur Änderungsabnahme nach Paragraf 19 Abs. 3 sowie zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Automobil-Liebhaber jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Gesetzestext der StVZO. Auf dieser Grundlage stimmen wir die erforderlichen Nachweise mit der Prüforganisation ab und führen Umbauten so aus, dass die Abnahme beim Prüfingenieur ohne Beanstandung gelingt.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist der umfassendste Weg."
Paragraf 21 StVZO regelt die Begutachtung von Einzelfahrzeugen durch einen Prüfingenieur und die Ausstellung des Gutachtens zur Erteilung der Betriebserlaubnis.
Belege: [Q1] -
„Bei Teilen mit ABE, Bauartgenehmigung oder EU-/ECE-Genehmigung bleibt die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 3 StVZO erhalten; je nach Auflage ist eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO erforderlich. Die frühere Nummer 4 (Teilegutachten nach Anlage XIX) ist weggefallen; nach § 72 Abs. 2 StVZO dürfen vorhandene Teilegutachten nur noch bis 19.06.2028 verwendet werden."
Paragraf 19 Abs. 3 StVZO benennt die Teile, bei denen die Betriebserlaubnis nicht erlischt, und die Änderungsabnahme nach Satz 1 Nr. 3; Nummer 4 lautet dort heute "(weggefallen)". Paragraf 72 Abs. 2 StVZO regelt die Auslauffristen für Teilegutachten.
Belege: [Q2] -
„Bestimmte Veränderungen können diese Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen."
Paragraf 19 Abs. 2 StVZO benennt die Bedingungen, unter denen die Betriebserlaubnis durch Veränderungen am Fahrzeug erlischt.
Belege: [Q2]