Quellen & Belege zur Einzelabnahme nach Paragraf 21

Offizielle Quellen zur legalen Eintragung von Umbauten: Paragraf 21 StVZO regelt die Einzelabnahme, Paragraf 19 die Wirksamkeit und das Erloeschen der Betriebserlaubnis.

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Dieser Ratgeber zur legalen Eintragung von Umbauten stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Aussagen zur Einzelabnahme nach Paragraf 21, zum Teilegutachten und zur Abnahme nach Paragraf 19 sowie zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Automobil-Liebhaber jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Gesetzestext der StVZO. Auf dieser Grundlage stimmen wir die erforderlichen Nachweise mit der Prüforganisation ab und führen Umbauten so aus, dass die Abnahme beim Prüfingenieur ohne Beanstandung gelingt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 21 – Betriebserlaubnis fuer Einzelfahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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