Quellen & Belege zur Renn-Software und Codierung

Offizielle Quellen zur Renn-Software: StVZO Paragraf 19 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen, warum Renn-Kennfelder nicht für die Straße zulässig sind.

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Dieser Beitrag zur Renn-Software und Codierung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Beschränkung auf Rennstrecke und abgesperrtes Gelände sowie zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auf dieser Grundlage klären wir vor jedem Eingriff verbindlich, ob Strecke oder Straße geplant ist, und sichern den vollständigen Serienstand der Software.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Betriebserlaubnis

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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