Quellen & Belege zu Tuning und Betriebserlaubnis

Offizielle Quellen zu Tuning und Betriebserlaubnis: Paragraf 19 und 21 StVZO regeln Eintragung und Einzelabnahme, Verordnung (EG) 715/2007 die Emissionsanforderungen; der TÜV-Verband erläutert die Eintragung von Leistungssteigerungen.

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Dieser Ratgeber zum Stage-1-Tuning stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, auf das europäische Emissionsrecht und auf die Veröffentlichungen einer anerkannten, unabhängigen Institution. Die Aussagen zur Eintragungspflicht, zur Einzelabnahme und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Paragrafen 19 und 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sowie auf den TÜV-Verband. So bleibt jede rechtliche Aussage in diesem Beitrag überprüfbar und auf eine belastbare Grundlage gestellt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis; Erlöschen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 21 – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (Einzelabnahme)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Emissionsanforderungen

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Eintragung von Leistungssteigerungen und Tuning

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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