Quellen & Belege zum Totalschaden nach Unfall

Offizielle Quellen zur Totalschadenabrechnung: BGB Paragraf 249 regelt den Schadensersatz, GDV und ADAC erläutern Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Praxis der Regulierung.

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Dieser Beitrag zum Totalschaden nach einem Unfall stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum wirtschaftlichen Totalschaden, zum regional erzielbaren Restwert und zur Kostentragung des Gutachters sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Geschädigter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Fachinformationen von GDV und ADAC. Auf dieser Grundlage begutachten wir Ihr Fahrzeug, dokumentieren die Substanz fotografisch und begleiten Sie ruhig und faktenbasiert durch die Schadensregulierung.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Schadenregulierung, Wiederbeschaffungswert und Restwert

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. ADAC

    ADAC – Totalschaden und Unfallabwicklung

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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