Quellen & Belege zu Oldtimer-Bremsen und H-Kennzeichen
Offizielle Quellen zu Oldtimer-Bremsen und H-Kennzeichen: Paragraf 41, 23 und 29 StVZO regeln Bremsanlage, Oldtimer-Begutachtung und Hauptuntersuchung; der TÜV-Verband erläutert die Begutachtung für das H-Kennzeichen.
← Zurück zum Artikel „Bremsen beim Oldtimer instandsetzen – was zu beachten ist"Dieser Ratgeber zur Instandsetzung von Oldtimer-Bremsen stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die Veröffentlichungen einer anerkannten, unabhängigen Institution. Die Aussagen zur zulässigen Bremsanlage, zur Begutachtung für das H-Kennzeichen und zur Rolle des Sachverständigen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Paragrafen 41, 23 und 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Zulässig nach StVZO wenn korrekt verbaut."
Paragraf 41 StVZO regelt die Anforderungen an die Bremsanlage und die Zulässigkeit der verbauten Bremsleitungen.
Belege: [Q1] -
„Wir bereiten Ihr Fahrzeug fachgerecht auf die Begutachtung nach §23 StVZO vor und begleiten den Prozess."
Paragraf 23 StVZO regelt die Begutachtung von Oldtimern für das H-Kennzeichen; der TÜV-Verband beschreibt das Begutachtungsverfahren.
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„Die Begutachtung selbst führt ein amtlich anerkannter Sachverständiger durch."
Die Hauptuntersuchung und Begutachtung nach Paragraf 29 StVZO ist amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten; der TÜV-Verband erläutert deren Rolle.