Quellen & Belege zu Oldtimer-Bremsen und H-Kennzeichen

Offizielle Quellen zu Oldtimer-Bremsen und H-Kennzeichen: Paragraf 41, 23 und 29 StVZO regeln Bremsanlage, Oldtimer-Begutachtung und Hauptuntersuchung; der TÜV-Verband erläutert die Begutachtung für das H-Kennzeichen.

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Dieser Ratgeber zur Instandsetzung von Oldtimer-Bremsen stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die Veröffentlichungen einer anerkannten, unabhängigen Institution. Die Aussagen zur zulässigen Bremsanlage, zur Begutachtung für das H-Kennzeichen und zur Rolle des Sachverständigen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Paragrafen 41, 23 und 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 23 – Begutachtung von Oldtimern (H-Kennzeichen)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Oldtimer-Begutachtung und H-Kennzeichen

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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