Quellen & Belege zu H-Kennzeichen: Voraussetzungen und HU

Offizielle Quellen zu den Voraussetzungen des H-Kennzeichens und zur Begutachtung: §23 StVZO, Kraftfahrt-Bundesamt, TÜV-Verband, Dekra und ADAC belegen die Aussagen zur 30-Jahre-Grenze, zum Erhaltungszustand und zur Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zu den Voraussetzungen des H-Kennzeichens stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur 30-Jahre-Grenze ab Erstzulassung, zum geforderten Erhaltungszustand sowie zur Begutachtung und Hauptuntersuchung nach § 23 StVZO sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 23 StVZO sowie auf die Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts, des TÜV-Verbands, der Dekra und des ADAC. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen und die Authentizität sowie den Werterhalt Ihres Klassikers fundiert beurteilen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 23 StVZO – Begutachtung als historisches Fahrzeug

    Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Zulassung und Hauptuntersuchung von Fahrzeugen

    Kraftfahrt-Bundesamt
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO und Hauptuntersuchung

    TÜV-Verband
  4. TÜV / Dekra

    Dekra – H-Kennzeichen, Gutachten und Hauptuntersuchung

    Dekra
  5. ADAC

    ADAC – H-Kennzeichen, Voraussetzungen und Umweltzonen-Regelung

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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