Quellen & Belege zur Oldtimer-HU und zum H-Kennzeichen

Offizielle Quellen zur Oldtimer-Hauptuntersuchung: §23 StVZO zum H-Kennzeichen, §29 StVZO zum Prüfmaßstab und der TÜV-Verband belegen Mindestalter, Begutachtung und Prüfumfang.

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Dieser Beitrag zur Oldtimer-Hauptuntersuchung stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum Mindestalter und zur Begutachtung nach §23 StVZO, zum historischen Prüfmaßstab nach §29 StVZO und zum konkreten Prüfumfang sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf §23 StVZO, §29 StVZO und die Veröffentlichungen des TÜV-Verbands. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 23 StVZO – Begutachtung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    § 29 StVZO – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Oldtimer-Begutachtung und periodische Überwachung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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