Quellen & Belege zu Oldtimer-Versicherung und H-Kennzeichen
Offizielle Quellen zu H-Kennzeichen und Oldtimer-Versicherung: §23 StVZO, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der GDV belegen Voraussetzungen, Zulassung und Versicherungspraxis.
← Zurück zum Artikel „Oldtimer-Versicherung & H-Kennzeichen: Kosten verstehen"Dieser Ratgeber zu Oldtimer-Versicherung und H-Kennzeichen stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zu den Voraussetzungen des H-Kennzeichens, zur Begutachtung nach § 23 StVZO und zur Rolle des Wertgutachtens in der Versicherung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 23 StVZO, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Veröffentlichungen des GDV. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen und die Versicherung Ihres Klassikers fundiert einordnen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Das H-Kennzeichen setzt 30 Jahre seit Erstzulassung, originalgetreuen Zustand und eine Begutachtung nach §23 StVZO voraus."
§ 23 StVZO definiert die Begutachtung als historisches Fahrzeug; die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt die Zuteilung des H-Kennzeichens nach bestandener Begutachtung.
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„Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft Originalität, Substanz, Verkehrssicherheit und die Authentizität aller Umbauten."
Die Feststellung als historisches Fahrzeug erfolgt nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auf Grundlage von Originalität, Erhaltungszustand und Verkehrssicherheit.
Belege: [Q1] -
„Sie arbeiten in der Regel mit einem vereinbarten Wiederbeschaffungswert, der auf einem Wertgutachten beruht."
Der GDV beschreibt die Praxis spezialisierter Oldtimer-Policen, die den Versicherungswert über einen gutachterlich festgestellten Wiederbeschaffungswert vereinbaren.
Belege: [Q3]