Quellen & Belege zu Oldtimer-Versicherung und H-Kennzeichen

Offizielle Quellen zu H-Kennzeichen und Oldtimer-Versicherung: §23 StVZO, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der GDV belegen Voraussetzungen, Zulassung und Versicherungspraxis.

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Dieser Ratgeber zu Oldtimer-Versicherung und H-Kennzeichen stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zu den Voraussetzungen des H-Kennzeichens, zur Begutachtung nach § 23 StVZO und zur Rolle des Wertgutachtens in der Versicherung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 23 StVZO, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Veröffentlichungen des GDV. So können Sie jede Aussage selbst nachvollziehen und die Versicherung Ihres Klassikers fundiert einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 23 StVZO – Begutachtung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Branchenverband

    GDV – Versicherung historischer Fahrzeuge und Wiederbeschaffungswert

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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