Quellen & Belege zu Reifenverschleißbildern

Offizielle Quellen zu Profiltiefe und Reifensicherheit: StVZO Paragraf 36 schreibt das Mindestmaß von 1,6 mm vor, der ADAC ordnet die Sicherheitsreserve ein.

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Dieser Beitrag zum Deuten von Reifenverschleißbildern stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die Fachinformationen des ADAC. Die Aussage zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern und die Einordnung des Bremswegs auf nasser Fahrbahn können Sie als Fahrzeughalter über die unten gelisteten Quellen selbst nachvollziehen.

Wir verstehen die Quellenangabe als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die offizielle Rechtsgrundlage und die anerkannte Fachstelle. Auf dieser Grundlage messen wir die Profiltiefe an mehreren Punkten je Reifen, dokumentieren die Werte und beraten Sie zur sicherheitsrelevanten Reserve.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 36 – Bereifung und Laufflächen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. ADAC

    ADAC – Profiltiefe, Reifenverschleiß und Nasshaftung

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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