Quellen & Belege zu Reifenverschleißbildern
Offizielle Quellen zu Profiltiefe und Reifensicherheit: StVZO Paragraf 36 schreibt das Mindestmaß von 1,6 mm vor, der ADAC ordnet die Sicherheitsreserve ein.
← Zurück zum Artikel „Reifenverschleißbilder richtig deuten"Dieser Beitrag zum Deuten von Reifenverschleißbildern stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die Fachinformationen des ADAC. Die Aussage zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern und die Einordnung des Bremswegs auf nasser Fahrbahn können Sie als Fahrzeughalter über die unten gelisteten Quellen selbst nachvollziehen.
Wir verstehen die Quellenangabe als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die offizielle Rechtsgrundlage und die anerkannte Fachstelle. Auf dieser Grundlage messen wir die Profiltiefe an mehreren Punkten je Reifen, dokumentieren die Werte und beraten Sie zur sicherheitsrelevanten Reserve.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland ein Mindestprofil von 1,6 Millimetern über die gesamte Lauffläche vor."
Paragraf 36 StVZO legt die Mindestprofiltiefe der Hauptrillen mit 1,6 Millimetern für Personenkraftwagen fest und bestätigt damit den im Beitrag genannten Grenzwert.
Belege: [Q1] -
„Auf nasser Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg mit abnehmendem Profil deutlich, weil die Wasserverdrängung nachlässt und das Risiko von Aquaplaning steigt."
Der ADAC dokumentiert in seinen Fachinformationen, dass die Nasshaftung mit sinkender Profiltiefe nachlässt und empfiehlt aus Sicherheitsgründen einen früheren Wechsel als das gesetzliche Minimum.
Belege: [Q2]