Quellen & Belege zum Reifenwechsel 2026

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zum Reifenwechsel und RDKS, gestützt auf StVZO §36, die EU-Verordnung 661/2009, StVO §2 und den ADAC.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Reifenwechsel 2026: Kosten, Saisonservice & RDKS-Anlernung"

Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Reifenwechsel und zur RDKS-Anlernung den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Die Mindestprofiltiefe folgt aus StVZO §36, die RDKS-Pflicht aus der EU-Verordnung 661/2009 und die situative Winterreifenpflicht aus StVO §2. So machen wir nachvollziehbar, dass unsere Empfehlungen auf gesichertem Recht und nicht auf Annahmen beruhen.

Ergänzend führen wir die Einordnung des ADAC zur Profiltiefe und zum Alpine-Symbol an. Damit können Sie jede sicherheitsrelevante Aussage unseres Beitrags auf eine verlässliche Grundlage zurückführen und Ihre Entscheidung für den Saisonservice auf gesicherter Basis treffen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO §36 – Bereifung und Laufflächen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    EU-Verordnung 661/2009 – Allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen (RDKS-Pflicht)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  3. Behörde

    StVO §2 – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (situative Winterreifenpflicht)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. ADAC

    ADAC – Reifen, Profiltiefe und Winterreifen

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp