Quellen & Belege zum Reifenwechsel 2026
Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zum Reifenwechsel und RDKS, gestützt auf StVZO §36, die EU-Verordnung 661/2009, StVO §2 und den ADAC.
← Zurück zum Artikel „Reifenwechsel 2026: Kosten, Saisonservice & RDKS-Anlernung"Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Reifenwechsel und zur RDKS-Anlernung den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Die Mindestprofiltiefe folgt aus StVZO §36, die RDKS-Pflicht aus der EU-Verordnung 661/2009 und die situative Winterreifenpflicht aus StVO §2. So machen wir nachvollziehbar, dass unsere Empfehlungen auf gesichertem Recht und nicht auf Annahmen beruhen.
Ergänzend führen wir die Einordnung des ADAC zur Profiltiefe und zum Alpine-Symbol an. Damit können Sie jede sicherheitsrelevante Aussage unseres Beitrags auf eine verlässliche Grundlage zurückführen und Ihre Entscheidung für den Saisonservice auf gesicherter Basis treffen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen (§36 Abs. 2 StVZO)."
StVZO §36 legt die Mindestprofiltiefe für die Bereifung von Kraftfahrzeugen verbindlich fest.
Belege: [Q1] -
„Das Reifendruck-Kontrollsystem ist seit 1. November 2014 für alle in der EU neu typgeprüften Pkw verpflichtend."
Die EU-Verordnung 661/2009 schreibt das RDKS für neu typgenehmigte Personenkraftwagen ab dem genannten Stichtag vor.
Belege: [Q2] -
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol tragen."
StVO §2 Abs. 3a regelt die situative Winterreifenpflicht; der ADAC erläutert die praktische Anwendung des Alpine-Symbols (3PMSF).