Quellen & Belege zur Werkstatt-SCN-Codierung

Offizielle Quellen zur Werkstatt-SCN-Codierung: StVZO Paragraf 19 zur Betriebserlaubnis und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen, wann eine Codierung eintragungspflichtig wird.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Werkstatt-SCN-Codierung Mercedes: Was erlaubt ist"

Dieser Beitrag zur Werkstatt-SCN-Codierung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Grenze zwischen zulässiger Werks-Anpassung und genehmigungspflichtiger Veränderung, zur Eintragungspflicht und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auf dieser Grundlage führen wir jede Codierung ausschließlich im Rahmen der vom Hersteller freigegebenen Optionen durch und dokumentieren das Online-Protokoll lückenlos.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 22 – Bauartgenehmigung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Betriebserlaubnis

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp