Quellen & Belege zu Windschutzscheibe und Versicherung

Offizielle Quellen zur Glasschadenregulierung: Verbraucherzentrale, ADAC und der GDV ordnen Teilkasko, Selbstbeteiligung und Direktabrechnung ein.

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Dieser Beitrag zur Windschutzscheibe und Versicherung stützt sich auf die Einordnung anerkannter Verbraucherinstitutionen und des Versichererverbands. Die Aussagen zur Teilkasko-Deckung von Glasbruch, zum Erhalt der Schadensfreiheitsklasse und zur Pflicht der unverzüglichen Schadensmeldung sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Fachinformationen von Verbraucherzentrale, ADAC und GDV. Auf dieser Grundlage erstellen wir das schriftliche Befundprotokoll und stimmen die Direktabrechnung mit Ihrem Versicherer ab. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Geprüfte Quellen

  1. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Kfz-Versicherung, Teilkasko und Glasschaden

    Verbraucherzentrale
  2. ADAC

    ADAC – Glasschaden, Steinschlag und Schadensmeldung

    ADAC
  3. Branchenverband

    GDV – Kfz-Versicherung, Teilkasko und Schadenregulierung

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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