Quellen & Belege zu Security Gateway und Datenzugang

Offizielle Quellen zu Security Gateway und Datenzugang: die Verordnungen (EU) 2018/858 und 461/2010, die UNECE-Regelung Nr. 155 und der ZDK belegen Cybersecurity-Pflicht und Zugang zu Reparaturinformationen.

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Dieser Ratgeber zum Security Gateway und zum Datenzugang freier Werkstätten stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Stellen. Die Aussagen zur Cybersecurity-Pflicht, zur SERMI-Zertifizierung und zum gleichberechtigten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sind durch die unten gelisteten Verordnungen sowie durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EU) 2018/858, der Verordnung (EU) Nr. 461/2010, der UNECE-Regelung Nr. 155 und auf den ZDK. So bleibt nachvollziehbar, warum der autorisierte Zugang über XENTRY, ODIS und ISTA sowie die SERMI-Zertifizierung die Grundlage unserer Arbeit an modernen Fahrzeugen bilden.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) 2018/858 (Typgenehmigung, Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  3. Behörde

    UNECE Regelung Nr. 155 (Cybersecurity Management System)

    Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)
  4. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Zugang zu Fahrzeugdaten und Diagnose

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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