Quellen & Belege zu Security Gateway und Datenzugang
Offizielle Quellen zu Security Gateway und Datenzugang: die Verordnungen (EU) 2018/858 und 461/2010, die UNECE-Regelung Nr. 155 und der ZDK belegen Cybersecurity-Pflicht und Zugang zu Reparaturinformationen.
← Zurück zum Artikel „Security Gateway: Warum Werkstätten an Autos scheitern"Dieser Ratgeber zum Security Gateway und zum Datenzugang freier Werkstätten stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Stellen. Die Aussagen zur Cybersecurity-Pflicht, zur SERMI-Zertifizierung und zum gleichberechtigten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sind durch die unten gelisteten Verordnungen sowie durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EU) 2018/858, der Verordnung (EU) Nr. 461/2010, der UNECE-Regelung Nr. 155 und auf den ZDK. So bleibt nachvollziehbar, warum der autorisierte Zugang über XENTRY, ODIS und ISTA sowie die SERMI-Zertifizierung die Grundlage unserer Arbeit an modernen Fahrzeugen bilden.
Geprüfte Quellen
- Behörde
Verordnung (EU) 2018/858 (Typgenehmigung, Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen)
- Behörde
Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung)
- Behörde
UNECE Regelung Nr. 155 (Cybersecurity Management System)
- Branchenverband
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Zugang zu Fahrzeugdaten und Diagnose
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Das Security Gateway ist eine direkte Konsequenz dieser gesetzlichen Anforderung."
Die UNECE-Regelung Nr. 155 verpflichtet Fahrzeughersteller zur Einfuehrung eines Cybersecurity-Management-Systems; das Security Gateway setzt diese Anforderung technisch um.
Belege: [Q3] -
„Seit April 2024 ist diese Zertifizierung Voraussetzung für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten – unabhängig vom Hersteller."
Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung sichert freien Werkstaetten den Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten; der ZDK begleitet die Einfuehrung des SERMI-Standards fuer das Kraftfahrzeuggewerbe.
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„Sie erhalten die gleiche Diagnosetiefe wie beim Vertragshändler – mit der persönlichen Betreuung und Transparenz eines unabhängigen Meisterbetriebs."
Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet Hersteller, freien Werkstaetten den gleichberechtigten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewaehren; der ZDK vertritt diesen Anspruch des Kraftfahrzeuggewerbes.