Quellen & Belege zum Stoßdämpfer-Prüfstand

Offizielle Quellen zum Stoßdämpfer-Prüfstand: StVZO Paragraf 29 regelt die Hauptuntersuchung, der TÜV-Verband belegt die Sicherheitsrelevanz der Dämpfungswirkung.

Stand: · 2 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Stoßdämpfer auf dem Prüfstand messen"

Dieser Beitrag zum Stoßdämpfer-Prüfstand stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Sicherheitsrelevanz der Dämpfungswirkung, zur Bedeutung einer Fahrwerksmessung vor der Hauptuntersuchung und zu deren rechtlichem Rahmen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des TÜV-Verbands. Auf dieser Grundlage messen wir den Dämpfungswert jedes Rades objektiv und besprechen das Messprotokoll gemeinsam mit Ihnen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Fahrwerk, Stoßdämpfer und Fahrzeugsicherheit

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp