Quellen & Belege zum Tankentlüftungsventil
Offizielle Quellen zum Tankentlüftungsventil: die EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6) und StVZO Paragraf 29 (Abgasuntersuchung) belegen die Anforderungen.
← Zurück zum Artikel „Tankentlüftungsventil prüfen: N80 Diagnose"Dieser Beitrag zum Tankentlüftungsventil stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum Verbot freier Kraftstoffdämpfe, zur Bindung verdunstenden Kraftstoffs im Aktivkohlefilter und zu den Folgen eines defekten Ventils sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Abgasverordnung und den amtlichen Verordnungstext. Auf dieser Grundlage sichern wir den Befund mit Herstellerdiagnose ab, statt Bauteile auf Verdacht zu wechseln.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Moderne Ottomotoren dürfen aus Umweltgründen keine Kraftstoffdämpfe an die Umgebung abgeben."
Die Verordnung 715/2007 begrenzt die Verdunstungsemissionen von Ottomotoren.
Belege: [Q1] -
„Verdunstender Kraftstoff aus dem Tank wird daher im Aktivkohlefilter (AKF) gebunden."
Die Verordnung 715/2007 fordert eine Begrenzung der Verdunstungsemissionen; das Tankentlüftungssystem mit Aktivkohlefilter ist die technische Umsetzung dieser Anforderung.
Belege: [Q1] -
„Ein dauerhaft offenes Ventil verfälscht das Gemisch, erhöht den Verbrauch und kann den Katalysator schädigen."
Ein gestörtes Abgas- und Tankentlüftungssystem wirkt sich auf die Abgaswerte aus, die bei der Abgasuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO geprüft werden.
Belege: [Q2]