Quellen & Belege zur ADAS-Kalibrierung nach Unfallreparatur

Offizielle Quellen zur ADAS-Kalibrierung: Die UNECE regelt die Assistenzsysteme, StVZO Paragraf 29 die Hauptuntersuchung, das Kraftfahrt-Bundesamt fuehrt die Typgenehmigung.

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Dieser Beitrag zur ADAS-Kalibrierung stützt sich auf die internationalen Fahrzeug-Regelungen und auf die einschlägigen deutschen Vorschriften. Die Aussagen zu den sensorgestützten Assistenzsystemen, zur periodischen Prüfpflicht nach Paragraf 29 StVZO und zur definierten Sensorausrichtung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die UNECE-Fahrzeug-Regelungen, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und das Kraftfahrt-Bundesamt. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir nach Herstellerprotokoll und stellen für jede ADAS-Kalibrierung ein vollständiges Messprotokoll mit Sensorpositionen und Freigabe aus.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE – Fahrzeug-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen (ADAS)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Fahrzeugsysteme

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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