Quellen & Belege zur Dokumentation vor der Reparatur

Offizielle Quellen zur Unfalldokumentation: BGB Paragraf 249 regelt den Schadensersatz, GDV und ADAC erläutern Schadenmeldung, freie Werkstattwahl und Wertminderung.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Unfallschaden: Dokumentation vor der Reparatur ist Pflicht"

Dieser Beitrag zur Unfalldokumentation stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Fachinformationen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur Meldefrist, zur freien Werkstattwahl und zur eigenständigen Wertminderung sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Veröffentlichungen von GDV und ADAC. Auf dieser Grundlage dokumentieren wir den Schadenumfang lückenlos und beginnen die Instandsetzung erst, wenn die Grundlage für Ihre Versicherungsabrechnung gesichert ist.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB): Anzeigepflicht im Schadenfall

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. ADAC

    ADAC – Verkehrsunfall: Ansprüche des Geschädigten und freie Werkstattwahl

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: