Quellen & Belege zur Direktabrechnung nach Unfall

Offizielle Quellen zur Direktabrechnung nach Unfall: BGB Paragraf 249 regelt den Schadensersatz, GDV und Verbraucherzentrale erläutern Gutachterrecht und Werkstattwahl.

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Dieser Beitrag zur Direktabrechnung nach einem Unfall stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur Haftung der gegnerischen Versicherung, zum Gutachterrecht und zur freien Werkstattwahl sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Geschädigter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Fachinformationen von GDV und Verbraucherzentrale. Auf dieser Grundlage dokumentieren wir jeden Arbeitsschritt und rechnen nachvollziehbar mit dem Haftpflichtversicherer ab. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Kfz-Haftpflicht und Schadenregulierung

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Schadensregulierung nach unverschuldetem Unfall

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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