Quellen & Belege zum Unfallschaden-Ablauf mit Versicherung

Offizielle Quellen zur Schadensregulierung nach Unfall: BGB Paragraf 249 regelt den Schadensersatz, GDV und ADAC erläutern Gutachten, Werkstattwahl und Praxis.

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Dieser Beitrag zum Ablauf der Schadensregulierung stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum Anspruch nach Paragraf 249 BGB, zur freien Werkstattwahl und zum Gutachterrecht sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Geschädigter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Fachinformationen von GDV und ADAC. Auf dieser Grundlage dokumentieren wir den Schaden, koordinieren den Sachverständigen und rechnen nachvollziehbar mit der regulierenden Versicherung ab. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Kfz-Haftpflicht und Schadenregulierung

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. ADAC

    ADAC – Unfallabwicklung, freie Werkstattwahl und Gutachten

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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