Quellen & Belege zur Versicherungsabwicklung nach Unfall

Offizielle Quellen zur Schadensregulierung: BGB Paragraf 249 begruendet freie Werkstattwahl und eigenes Gutachten, GDV und Verbraucherzentrale erlaeutern die Praxis.

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Dieser Beitrag zur Versicherungsabwicklung stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum eigenen Sachverständigen, zur freien Werkstattwahl und zur Kostentragung der Anwaltskosten sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Geschädigter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Fachinformationen von GDV und Verbraucherzentrale. Auf dieser Grundlage dokumentieren wir jeden Reparaturschritt, rechnen direkt mit der Versicherung ab und liefern die Beweismittel, die eine vollständige Erstattung absichern.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Schadenregulierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Rechte des Geschaedigten nach unverschuldetem Unfall

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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