Quellen & Belege zu den Rechten des Geschädigten

Offizielle Quellen zu den Rechten nach unverschuldetem Unfall: BGB Paragraf 249 regelt den Schadensersatz, GDV, Verbraucherzentrale und ADAC erläutern die Praxis.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Unfall unverschuldet: Ihre Rechte als Geschädigter"

Dieser Beitrag zu den Rechten des Geschädigten stützt sich auf den Wortlaut des Schadensersatzrechts und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl, zum Gutachterrecht und zum Anspruch auf vollständige Wiederherstellung sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Geschädigter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Fachinformationen von GDV, Verbraucherzentrale und ADAC. Auf dieser Grundlage halten wir jeden Befund nachvollziehbar fest und schaffen eine klare Grundlage für die Abrechnung. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 249 – Art und Umfang des Schadensersatzes

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Branchenverband

    GDV – Kfz-Haftpflicht und Schadenregulierung

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Rechte nach unverschuldetem Unfall

    Verbraucherzentrale
  4. ADAC

    ADAC – Gutachten, Werkstattwahl und Unfallabwicklung

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp