Quellen & Belege zu SCR, AdBlue und Euro 6

Offizielle Quellen zu SCR, AdBlue und Euro 6 beim EA288: die Verordnungen 715/2007 und 2018/858, das Umweltbundesamt und Paragraf 47 StVZO belegen Emissionsnormen, Typgenehmigung und Abgasvorgaben.

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Dieser Ratgeber zu SCR-Katalysator, AdBlue und Euro 6 beim VW EA288 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zu den Euro-6d-Grenzwerten, zur Typgenehmigung und zur gesetzlich vorgeschriebenen Schutzfunktion bei leerem AdBlue-Tank sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, der Verordnung (EU) 2018/858, auf das Umweltbundesamt und Paragraf 47 StVZO. Mit ODIS lesen wir das SCR-System auf Herstellerniveau aus und beurteilen jeden Befund anhand der geltenden Emissionsvorgaben.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5/6 Emissionsnormen)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Verordnung (EU) 2018/858 (Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen)

    EUR-Lex
  3. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickstoffoxide (NOx) und SCR-Abgasnachbehandlung

    Umweltbundesamt (UBA)
  4. Behörde

    §47 StVZO (Abgase)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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