Quellen & Belege zu SCR, AdBlue und Euro 6
Offizielle Quellen zu SCR, AdBlue und Euro 6 beim EA288: die Verordnungen 715/2007 und 2018/858, das Umweltbundesamt und Paragraf 47 StVZO belegen Emissionsnormen, Typgenehmigung und Abgasvorgaben.
← Zurück zum Artikel „VW EA288: SCR-Kat und AdBlue-Probleme (ODIS)"Dieser Ratgeber zu SCR-Katalysator, AdBlue und Euro 6 beim VW EA288 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zu den Euro-6d-Grenzwerten, zur Typgenehmigung und zur gesetzlich vorgeschriebenen Schutzfunktion bei leerem AdBlue-Tank sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, der Verordnung (EU) 2018/858, auf das Umweltbundesamt und Paragraf 47 StVZO. Mit ODIS lesen wir das SCR-System auf Herstellerniveau aus und beurteilen jeden Befund anhand der geltenden Emissionsvorgaben.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Dieses "Twin-Dosing" erreicht die Euro-6d-Grenzwerte auch unter RDE-Bedingungen (Real Driving Emissions)."
Die Euro-6-Emissionsgrenzwerte und die Prüfung unter realen Fahrbedingungen (RDE) gehen auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zurück; das Umweltbundesamt erläutert die NOx-Minderung über die SCR-Abgasnachbehandlung.
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„Ab ca. 2018 wurden die meisten EA288-Modelle mit einem SCR-System und AdBlue-Dosierung ausgestattet."
Die Einführung der SCR-Technik fällt mit den verschärften Typgenehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 zusammen; das Umweltbundesamt beschreibt die SCR-Abgasnachbehandlung zur NOx-Reduktion.
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„Fährt ein EA288-Fahrzeug mit leerem AdBlue-Tank weiter, begrenzt das Motorsteuergerät stufenweise die Motorleistung und verweigert schließlich den Neustart – das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzfunktion."
Die Aufforderungs- und Begrenzungsfunktion bei leerem Reduktionsmittel-Tank ist Bestandteil der Emissionsvorschriften nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; Paragraf 47 StVZO regelt die Einhaltung der Abgasvorgaben im Betrieb.