Quellen & Belege zu Wartungsintervallen

Offizielle Belege zu festen und flexiblen Serviceintervallen: EU-Kfz-GVO 461/2010 zur freien Werkstattwahl, ZDK zum Kfz-Gewerbe und ADAC zur Fahrzeugwartung.

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Dieser Ratgeber zur Wahl des Wartungsintervalls stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl ohne Garantieverlust, zu festen und flexiblen Serviceintervallen und zum Einfluss des Kurzstreckenbetriebs sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 461/2010, den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und den ADAC. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    EUR-Lex – Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Gruppenfreistellung Kraftfahrzeugsektor)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Fachbetriebe und Servicestandards

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
  3. ADAC

    ADAC – Wartung, Serviceintervalle und Ölwechsel

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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