Quellen & Belege zu Garantie, Gewährleistung und Kulanz

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags über Garantie, Gewährleistung und Kulanz, gestützt auf BGB Paragraf 434, BGB Paragraf 437, die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und die Verbraucherzentrale.

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Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zu Garantie, Gewährleistung und Kulanz den maßgeblichen Rechtsquellen zu. Sie finden hier die gesetzlichen Grundlagen der Sachmängelhaftung, die Käuferrechte bei Mängeln und die europarechtliche Sicherung der freien Werkstattwahl.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf Paragraf 434 und Paragraf 437 des BGB, die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 und die Verbraucherzentrale. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Rechte rechtssicher einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB Paragraf 434 – Sachmangel

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    BGB Paragraf 437 – Rechte des Käufers bei Mängeln

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 – Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor – konsolidierte Fassung, Geltung bis 31.05.2028

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  4. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Gewährleistung und Garantie

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: