Quellen & Belege zur Reklamation der Werkstattrechnung

Offizielle Quellen zu Ihren Rechten bei der Werkstattrechnung: das BGB regelt den Werkvertrag und die Rechte bei Mängeln, die Verbraucherzentrale ordnet sie verständlich ein.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Werkstattrechnung reklamieren: Schritt für Schritt"

Dieser Beitrag zur Reklamation der Werkstattrechnung stützt sich auf das geltende Gesetz und auf die Einordnung anerkannter Verbraucherinstitutionen. Die Aussagen zum Anspruch auf eine nachvollziehbare Rechnung, zum Vorrang der Nacherfüllung bei einer Mängelrüge und zum Recht auf Erläuterung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Kunde jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die einschlägigen Vorschriften des BGB und die Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag ist eine sachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB § 631 – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    BGB § 634 – Rechte des Bestellers bei Mängeln

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Werkstattrechnung prüfen und reklamieren

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp