Quellen & Belege zur Sachmängelhaftung in der Werkstatt

Offizielle Quellen zu den Kundenrechten bei Werkstattmängeln: das BGB regelt Sachmangel und Rechte des Bestellers, die Verbraucherzentrale ordnet sie verständlich ein.

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Dieser Beitrag zur Sachmängelhaftung in der Werkstatt stützt sich auf das geltende Gesetz und auf die Einordnung anerkannter Verbraucherinstitutionen. Die Aussagen zum Vorrang der Nacherfüllung, zur Reihenfolge der weiteren Rechte und zum Erfolgsbezug der Werkleistung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die einschlägigen Vorschriften des BGB und die Verbraucherzentrale. So können Sie als Kunde jede Aussage selbst nachvollziehen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    BGB § 434 – Sach- und Rechtsmangel

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    BGB § 437 – Rechte des Käufers bei Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Gewährleistung, Mängel und Verbraucherrechte

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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