Quellen & Belege zu Garantie und freier Werkstattwahl

Offizielle Quellen zu Garantie und freier Werkstattwahl: die Kfz-GVO 461/2010, die Verordnung 2018/858, Paragraf 437 BGB und der ADAC belegen Garantie-Neutralität, RMI-Zugang und Käuferrechte.

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Dieser Ratgeber zur freien Werkstattwahl und zur Garantie stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur Garantie-Neutralität nach der Kfz-GVO 461/2010, zum garantierten Zugang freier Werkstätten zu Reparatur- und Wartungsinformationen nach der Verordnung (EU) 2018/858 und zur gesetzlichen Gewährleistung sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 461/2010, der Verordnung (EU) 2018/858, des Paragraf 437 BGB und auf den ADAC. Als Meisterbetrieb mit Herstellerdiagnose dokumentieren wir jede Arbeit lückenlos – damit Ihr Garantieanspruch vollumfänglich erhalten bleibt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, Kfz-GVO)

    EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU
  2. Behörde

    Verordnung (EU) 2018/858 (Typgenehmigung, Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen)

    EUR-Lex
  3. Behörde

    §437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  4. ADAC

    ADAC – Garantie und Wartung in der freien Werkstatt

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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