Quellen & Belege zur situativen Winterreifen-Pflicht

Offizielle Quellen zur Winterreifen-Pflicht: Paragraf 2 Abs. 3a StVO, Paragraf 36 StVZO und der ADAC belegen die situative Pflicht, das 3PMSF-Alpinsymbol und die Mindestprofiltiefe.

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Dieser Ratgeber zur Winterreifen-Pflicht stützt sich auf den Wortlaut der einschlägigen Verkehrsvorschriften und auf die Fachinformationen des ADAC. Die Aussagen zur situativen Winterreifenpflicht, zur alleinigen Anerkennung des 3PMSF-Alpinsymbols und zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie jede Aussage am amtlichen Text selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Ordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die Veröffentlichungen des ADAC. So wird transparent, dass nicht ein fixes Datum, sondern die tatsächliche Wetterlage und der technische Reifenzustand maßgeblich sind.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    §2 Abs. 3a StVO – situative Winterreifenpflicht

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    §36 StVZO – Bereifung und Laufflächen, Mindestprofiltiefe

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    Winterreifenpflicht, 3PMSF-Symbol und Profiltiefe

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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