Quellen & Belege zur Gasanlagen-Prüfpflicht

Offizielle Quellen zur Prüfpflicht von Wohnmobil-Gasanlagen: DVGW-Arbeitsblatt G 607, Paragraf 29 StVZO sowie TÜV-Verband und DEKRA belegen Prüfintervall, Plakettenpflicht und Rolle der Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur Prüfpflicht von Wohnmobil-Gasanlagen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum zweijährigen Prüfintervall nach DVGW G 607, zur Plakettenpflicht und zur Rolle der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das DVGW-Arbeitsblatt G 607, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf TÜV-Verband und DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Branchenverband

    DVGW-Arbeitsblatt G 607 – Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Gasanlagenprüfung G 607 bei Freizeitfahrzeugen

    TÜV-Verband
  4. TÜV / Dekra

    DEKRA – Gasprüfung an Wohnmobil und Caravan

    DEKRA

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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