Quellen & Belege zur Gasanlagen-Prüfpflicht
Offizielle Quellen zur Prüfpflicht von Wohnmobil-Gasanlagen: DVGW-Arbeitsblatt G 607, Paragraf 29 StVZO sowie TÜV-Verband und DEKRA belegen Prüfintervall, Plakettenpflicht und Rolle der Hauptuntersuchung.
← Zurück zum Artikel „Wohnmobil Gasanlage – Prüfpflicht und TÜV-Intervalle"Dieser Ratgeber zur Prüfpflicht von Wohnmobil-Gasanlagen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum zweijährigen Prüfintervall nach DVGW G 607, zur Plakettenpflicht und zur Rolle der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Halter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das DVGW-Arbeitsblatt G 607, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf TÜV-Verband und DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
- Branchenverband
DVGW-Arbeitsblatt G 607 – Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
- Behörde
StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung
- TÜV / Dekra
TÜV-Verband – Gasanlagenprüfung G 607 bei Freizeitfahrzeugen
- TÜV / Dekra
DEKRA – Gasprüfung an Wohnmobil und Caravan
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Gasanlagen in Fahrzeugen müssen nach EN 1949 (früher DVGW-Regelwerk G 607) alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen geprüft werden."
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 legt das Prüfverfahren und das zweijährige Intervall für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen fest; der TÜV-Verband beschreibt die Prüfung bei Freizeitfahrzeugen.
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„Die Prüfbescheinigung (Prüfplakette) muss im Fahrzeug mitgeführt werden und ist bei der Hauptuntersuchung vorzulegen."
Die Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO verlangt den Nachweis über die Gasanlagenprüfung; DEKRA erläutert die Vorlage der Prüfbescheinigung beim HU-Termin.
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„Die Prüfung erfolgt durch einen DVGW-zertifizierten Sachkundigen oder zugelassenen Fachbetrieb."
Das DVGW-Regelwerk G 607 definiert die Qualifikationsanforderungen an die zur Gasprüfung berechtigten Sachkundigen und Fachbetriebe.
Belege: [Q1]