- Die DGUV Vorschrift 70 (bis 2014 BGV D29) verpflichtet jeden Unternehmer zur regelmäßigen, in der Regel jährlichen Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen Sachkundigen.
- Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung – beide sind eigenständig Pflicht und prüfen unterschiedliche Dinge.
- Geprüft werden Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Karosserie-Substanz, Ladungssicherung und Aufbauten – ergänzt um die Fehlerspeicher-Auslesung auf Herstellerniveau.
- Ohne Nachweis haftet der Unternehmer persönlich; die Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern.
- Wir koordinieren die DGUV-Prüfung mit Ihren Wartungsterminen, um Ausfallzeit und organisatorischen Aufwand zu minimieren.
Für Unternehmer und Gewerbetreibende ist jedes Fahrzeug ein Betriebsmittel – ein Werkzeug, mit dem Wertschöpfung entsteht. Wer dieses Werkzeug einsetzt, trägt Verantwortung für seinen sicheren Zustand. Die DGUV Vorschrift 70, vielen noch als UVV-Prüfung bekannt, ist die rechtliche Konkretisierung dieser Verantwortung. Sie ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Instrument der Risikominimierung und der Betriebssicherheit. Dieser Beitrag ordnet Pflicht, Ablauf, Haftung und Nachweis präzise ein.
Was die DGUV Vorschrift 70 verlangt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in der Vorschrift 70 „Fahrzeuge” (bis 2014 als BGV D29 geführt) vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft werden. Maßgeblich ist § 57 der Vorschrift: Die Prüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen – in der Regel jährlich – durch eine sachkundige Person.
Die Pflicht trifft praktisch jeden Fahrzeugbestand im gewerblichen Einsatz:
- Firmen-Pkw und Dienstfahrzeuge
- Transporter und Lieferfahrzeuge
- Lkw und Sattelzugmaschinen
- Anhänger und Auflieger
- Fahrzeuge mit Aufbauten (Kipper, Kühlung, Werkstatteinrichtung)
Wichtig: Auch der klassische Firmen-Pkw unterliegt der Prüfpflicht, sobald er einem Mitarbeiter für dienstliche Fahrten überlassen wird. Die landläufige Annahme, die Pflicht beträfe nur schwere Nutzfahrzeuge, ist ein folgenreicher Irrtum.
DGUV-Prüfung und Hauptuntersuchung sind nicht dasselbe
Ein weit verbreiteter und gefährlicher Trugschluss lautet: „Mein Fahrzeug hat doch HU – damit ist alles abgedeckt.” Das ist nicht der Fall. HU und DGUV-Prüfung beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und verfolgen unterschiedliche Zwecke.
| Merkmal | Hauptuntersuchung (HU) | DGUV-Prüfung (V70) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | StVZO (Verkehrssicherheit) | Arbeitsschutzrecht (Arbeitssicherheit) |
| Schwerpunkt | Sicherheit im Straßenverkehr | Betriebsmittel-Sicherheit am Arbeitsplatz Fahrzeug |
| Zusätzlich geprüft | – | Ladungssicherung, Aufbauten, Einstiegshilfen, Arbeitsausrüstung |
| Intervall | Pkw alle 24 Monate | in der Regel jährlich |
| Nachweis | Plakette mit Folgetermin | detaillierter Prüfbericht als Rechtsnachweis |
Zur Einordnung Ihrer gesamten Prüforganisation gilt bei uns die klare Aufgabenteilung: Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an. Diese Bündelung reduziert Ihren organisatorischen Aufwand und macht die Prüflandschaft Ihres Fuhrparks planbar – mehr dazu in unserem Beitrag zur HU/AU-Koordination im Fuhrpark.
Der Prüfumfang im Detail
Die DGUV-Prüfung erfasst alle sicherheitsrelevanten Komponenten systematisch. Sie gliedert sich in eine Sicht- und eine Funktionsprüfung:
Sichtprüfung: Karosserie-Substanz und Korrosion an tragenden Teilen, Beleuchtungsanlage, Reifenzustand und Profiltiefe (1,6 mm Pkw, 3 mm Lkw als bindende Grenzwerte), Scheiben und Spiegel, gesetzliche Mitführpflicht sowie Zustand und Eignung der Ladungssicherungsmittel.
Funktionsprüfung: Bremsanlage einschließlich Feststellbremse, Lenkung, Fahrwerk, Abgasanlage und elektrische Anlage. Die sicherheitstechnische Bewertung von Bremsen und Reifen ist dabei besonders kritisch – wir vertiefen sie im Beitrag Bremsen und Reifen am Nutzfahrzeug.
Unser entscheidender Vorteil liegt im dritten Schritt: Mit XENTRY (Mercedes), ODIS (VW-Gruppe) und ISTA (BMW/Mini) lesen wir die Fehlerspeicher auf Herstellerniveau aus. So erkennen wir auch verdeckte Mängel, die einer rein visuellen Prüfung entgehen – etwa einen sporadischen Fehler im ESP-Steuergerät, der bei einer Notbremsung auf nasser Fahrbahn zum Sicherheitsrisiko wird. Diese markenübergreifende Diagnose aus einer Hand ist Thema von Multimarken-Diagnose in einer Werkstatt.
Die Haftung des Unternehmers
Hier liegt der eigentliche Kern der Vorschrift. Die Verantwortung für den verkehrs- und arbeitssicheren Zustand der Fahrzeuge liegt beim Unternehmer – persönlich. § 31 StVZO regelt die Halterhaftung, § 3 ArbSchG die Grundpflicht zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, § 17 ArbSchG die Dokumentationspflicht.
Eine Übertragung dieser Verantwortung ist nur bei schriftlicher Beauftragung und nachgewiesener Eignung des Beauftragten möglich. Wird die Prüfung versäumt, sind die Folgen erheblich:
- Bußgelder der Berufsgenossenschaft, die bei wiederholten Verstößen steigen.
- Versicherungsrechtliche Folgen: Im Schadensfall sind Regressforderungen und die Kürzung oder Verweigerung der Deckung möglich.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Bei einem Unfall mit Personenschaden und fehlender Prüfung kann eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.
Diese Lage zeigt, warum reaktives Handeln im Fuhrpark teuer wird – wir betrachten das ökonomisch im Beitrag Kostenfalle reaktive Reparatur.
Der Nachweis: Dokumentation als rechtliche Grundlage
Eine durchgeführte Prüfung ist nur so viel wert wie ihr Nachweis. Nach Abschluss erhalten Sie bei uns einen detaillierten Prüfbericht mit allen Ergebnissen, eine nach Dringlichkeit priorisierte Mängelliste (sofort / kurzfristig / mittelfristig), die Prüfplakette bei bestandener Prüfung sowie konkrete Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen.
Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherungen und – im Ernstfall – gegenüber Gerichten. Im Schadensfall prüft die Berufsgenossenschaft rückwirkend: Fehlt die lückenlose Dokumentation, kippt der Versicherungsschutz. Eine geordnete digitale Fahrzeugakte macht diese Nachweise jederzeit auffindbar und revisionssicher.
Prüfung in den Wartungszyklus integrieren
Die wirtschaftlich klügste Lösung ist die Integration der DGUV-Prüfung in Ihren bestehenden Wartungsrhythmus. Kommt ein Fahrzeug ohnehin zur Inspektion, führen wir die Prüfung im selben Termin durch. Bei mehreren Fahrzeugen koordinieren wir die Termine so, dass nie mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig außer Betrieb ist. Das sichert Ihre Einsatzbereitschaft und macht die Prüforganisation planbar. Wie sich dieser Ansatz auf den gesamten Fuhrpark übertragen lässt, beschreibt unser Beitrag zur vorausschauenden Wartungsplanung.
Wir erinnern Sie zudem rechtzeitig vor Ablauf der Prüffristen. So verhindern Sie unbeabsichtigte Versäumnisse – und damit genau die Haftungsrisiken, die diese Vorschrift adressiert.
Fazit
Die DGUV Vorschrift 70 ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein Instrument, das Ihnen rechtliche Sicherheit, Betriebssicherheit und die Gewissheit gibt, dass Ihre Mitarbeiter mit einwandfreien Fahrzeugen unterwegs sind. Wir führen die Prüfung mit derselben Präzision durch wie unsere Herstellerdiagnosen: klarer Befund, lückenlose Dokumentation, konkrete Empfehlungen. Das ist die Grundlage für einen sicheren und wirtschaftlich geführten Fuhrpark.
Kontakt
Sprechen Sie uns an. Wir erfassen Ihren Fahrzeugbestand, bestimmen die Prüffristen und erstellen einen Prüfplan, der zu Ihren betrieblichen Anforderungen passt – mit minimaler Ausfallzeit und vollständigem Nachweis.
KFZ Dietrich Meckelstraße 8 37181 Hardegsen
Telefon: 05505 5236
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Weitere Informationen zu unserem Fuhrpark-Service: fuhrpark.kfz-dietrich.com. Eine fachliche Ersteinschätzung erhalten Sie auch per WhatsApp.