Quellen & Belege zur DGUV Vorschrift 70 / UVV-Prüfung

Offizielle Quellen zur DGUV Vorschrift 70 und zur UVV-Prüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge: DGUV, BG Verkehr sowie der Gesetzgeber belegen Prüfpflicht, Prüfintervalle und Abgrenzung zur Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur DGUV Vorschrift 70 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Prüfpflicht gewerblich genutzter Fahrzeuge, zu den Prüfintervallen und zur Abgrenzung von der gesetzlichen Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der BG Verkehr, des Gesetzgebers und des TÜV-Verbands. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Pflichten rechtssicher einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Spitzenverband)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  2. Behörde

    DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (Regelwerk)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  3. Behörde

    BG Verkehr – Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft

    BG Verkehr
  4. Behörde

    StVZO § 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  5. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Fahrzeugsicherheit und periodische Überwachung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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