Quellen & Belege zur ACC-Abstandsregelung
Offizielle Quellen zur ACC-Abstandsregelung: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen und StVZO Paragraf 29 belegen Kalibrierpflicht und Prüfrelevanz.
← Zurück zum Artikel „ACC Abstandsregelung: Werkstatt-Diagnose & Kalibrierung"Dieser Beitrag zur ACC-Abstandsregelung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Einordnung als zentrales Fahrerassistenzsystem, zur dokumentationspflichtigen Kalibrierung nach ECE R152 und zur Prüfrelevanz bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Die ADAS-Kalibrierung ist für uns eine Sicherheitspflicht, kein optionaler Zusatzschritt: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir den Radarsensor nach Herstellervorgabe und stellen Ihnen das Adaptions-Protokoll als nachvollziehbaren Nachweis aus.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Adaptive Cruise Control – kurz ACC – ist eines der zentralen Fahrerassistenzsysteme moderner Fahrzeuge."
Die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen ordnen die abstandsregelnde Geschwindigkeitsregelung als sicherheitsrelevantes System ein und definieren den genehmigten Funktionszustand.
Belege: [Q1] -
„ECE R152 schreibt seit 2024 dokumentationspflichtige Kalibrier- und Prüfverfahren vor – das Adaptions-Protokoll erhalten Sie von uns mit dem Auftrag."
ECE R152 ist eine UNECE-Regelung zu Notbrems- und Abstandsregelsystemen; sie begründet die verbindlichen Kalibrier- und Dokumentationsanforderungen, auf die sich der Beitrag bezieht.
Belege: [Q1] -
„Diese Dokumentation ist für Versicherungsabwicklung, HU-Prüfung und Werterhalt des Fahrzeugs relevant."
Paragraf 29 StVZO regelt die wiederkehrende Untersuchung und verlangt den vorschriftsmäßigen Zustand sicherheitsrelevanter Systeme, zu denen die Fahrerassistenz mit Abstandsregelung zählt.
Belege: [Q2]