Quellen & Belege zur ACC-Abstandsregelung

Offizielle Quellen zur ACC-Abstandsregelung: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen und StVZO Paragraf 29 belegen Kalibrierpflicht und Prüfrelevanz.

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Dieser Beitrag zur ACC-Abstandsregelung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Einordnung als zentrales Fahrerassistenzsystem, zur dokumentationspflichtigen Kalibrierung nach ECE R152 und zur Prüfrelevanz bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Die ADAS-Kalibrierung ist für uns eine Sicherheitspflicht, kein optionaler Zusatzschritt: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir den Radarsensor nach Herstellervorgabe und stellen Ihnen das Adaptions-Protokoll als nachvollziehbaren Nachweis aus.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – Fahrerassistenz- und Abstandsregelsysteme

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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