Quellen & Belege zur ADAS-Kalibrierung
Offizielle Quellen zur ADAS-Kalibrierung: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen, StVZO Paragraf 29 und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen Pflicht und Prüfrelevanz.
← Zurück zum Artikel „ADAS-Kalibrierung: Radar, Lidar, Kamera, Ultraschall"Dieser Beitrag zur ADAS-Kalibrierung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur verbindlichen Kalibriervorgabe, zur Sensorfusion aus Radar, Lidar, Ultraschall und Kamera sowie zur Prüfrelevanz bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir die Sensorik nach Herstellervorgabe und dokumentieren das Ergebnis als Nachweis.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Kalibrierung ist keine Empfehlung, sondern eine Vorgabe der Fahrzeughersteller."
Die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen definieren den genehmigten Funktionszustand; das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt die zugehörige Typgenehmigung, deren Zustand erhalten bleiben muss.
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„Erst die Kombination aus Radar, Lidar, Ultraschall und Kamera ergibt das vollständige Umgebungsbild."
Die UNECE-Regelungen zu Notbrems- und Assistenzsystemen setzen die korrekt zusammenwirkende Sensorik voraus, damit das System die geforderte Leistung erbringt.
Belege: [Q1] -
„Der TÜV vermerkt fehlende ADAS-Funktion bei der Hauptuntersuchung als erheblichen Mangel."
Paragraf 29 StVZO regelt die wiederkehrende Untersuchung und verlangt den vorschriftsmäßigen Zustand sicherheitsrelevanter Systeme, zu denen die Fahrerassistenz zählt.
Belege: [Q2]