Quellen & Belege zur ADAS-Kalibrierung

Offizielle Quellen zur ADAS-Kalibrierung: die UNECE-Regelungen zu Fahrerassistenzsystemen, StVZO Paragraf 29 und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen Pflicht und Prüfrelevanz.

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Dieser Beitrag zur ADAS-Kalibrierung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur verbindlichen Kalibriervorgabe, zur Sensorfusion aus Radar, Lidar, Ultraschall und Kamera sowie zur Prüfrelevanz bei der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir die Sensorik nach Herstellervorgabe und dokumentieren das Ergebnis als Nachweis.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – Fahrerassistenz- und Notbremssysteme

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Fahrzeugsysteme

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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