Quellen & Belege zur AdBlue-Kristallisation

Offizielle Belege zum SCR-System mit AdBlue: EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6), Umweltbundesamt zur NOx-Minderung und Kraftfahrt-Bundesamt zur Verbreitung der Dieselnorm.

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Dieser Ratgeber zur AdBlue-Kristallisation im SCR-System stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Zusammensetzung der Harnstofflösung, zur Funktion des SCR-Systems und zur regulatorischen Bedeutung der Abgasnachbehandlung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 715/2007, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickoxide und SCR-Technik bei Diesel-Fahrzeugen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand nach Abgasnorm Euro 5 und Euro 6

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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