Quellen & Belege zur AdBlue-Entlüftung und SCR-Grundeinstellung

Belegführung zur Notwendigkeit der SCR-Grundeinstellung und zu den Folgen unzureichender Stickoxidminderung anhand amtlicher Quellen.

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Die Darstellung zur Grundeinstellung des SCR-Systems und zu den Folgen einer unterbliebenen Entlüftung stützt sich auf die EU-Abgasverordnung. Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 schreibt für Fahrzeuge der Stufen Euro 5 und Euro 6 verbindliche Stickoxidgrenzwerte vor und verlangt eine dauerhaft funktionsfähige Abgasnachbehandlung. Ein nicht korrekt in Betrieb genommenes SCR-System verfehlt diese Anforderung.

Sie können die oben genannten Aussagen unmittelbar an diesen amtlichen Quellen nachvollziehen und so unsere fachliche Beweisführung jederzeit überprüfen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5 und Euro 6)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: