Quellen & Belege zur AdBlue-Entlüftung und SCR-Grundeinstellung

Belegführung zur Notwendigkeit der SCR-Grundeinstellung und zu den Folgen unzureichender Stickoxidminderung anhand amtlicher Quellen.

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Die Darstellung zur Grundeinstellung des SCR-Systems und zu den Folgen einer unterbliebenen Entlüftung stützt sich auf das geltende Emissionsrecht. Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 schreibt für Fahrzeuge der Stufen Euro 5 und Euro 6 verbindliche Stickoxidgrenzwerte vor und verlangt eine dauerhaft funktionsfähige Abgasnachbehandlung. Ein nicht korrekt in Betrieb genommenes SCR-System verfehlt diese Anforderung.

Die Bedeutung der Stickoxidminderung für die Luftqualität dokumentiert das Umweltbundesamt in seinen Veröffentlichungen zum Straßenverkehr. Sie können die oben genannten Aussagen unmittelbar an diesen amtlichen Quellen nachvollziehen und so unsere fachliche Beweisführung jederzeit überprüfen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5 und Euro 6)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickstoffoxide aus dem Straßenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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