Quellen & Belege zur AU beim Benziner

Offizielle Quellen zur Abgasuntersuchung beim Benziner: StVZO Paragraf 29, der TUEV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ZDK belegen OBD-Pruefung, Pruefpflicht und Rolle der Werkstatt.

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Dieser Ratgeber zur Abgasuntersuchung beim Benziner stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum OBD-gestützten Verfahren, zur ergänzenden Endrohrmessung und zur Pflicht der periodischen Prüfung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und den ZDK. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TUEV-Verband – Abgasuntersuchung und OBD-gestuetzte Pruefung

    TÜV-Verband
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Abgasnormen und periodische Fahrzeugueberwachung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Werkstatt und AU-Durchfuehrung

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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