Quellen & Belege zur AU beim Benziner
Offizielle Quellen zur Abgasuntersuchung beim Benziner: StVZO Paragraf 29, der TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ZDK belegen OBD-Prüfung, Prüfpflicht und Rolle der Werkstatt.
← Zurück zum Artikel „AU beim Benziner: OBD-Prüfung, Lambda und häufige Durchfallgründe"Dieser Ratgeber zur Abgasuntersuchung beim Benziner stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum OBD-gestützten Verfahren, zur ergänzenden Endrohrmessung und zur Pflicht der periodischen Prüfung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und den ZDK. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
- Behörde
StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung
- TÜV / Dekra
TÜV-Verband – FAQs zur Abgasuntersuchung: OBD und Endrohrmessung
- Behörde
Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand nach Umwelt-Merkmalen und Abgasnorm
- Branchenverband
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Abgasuntersuchung stärkt Kompetenz der Kfz-Betriebe
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Bei jüngeren Benzinern hat die OBD-gestützte Untersuchung diesen Schritt weitgehend abgelöst."
Die Abgasuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO stützt sich bei modernen Fahrzeugen auf die Auslesung des Motorsteuergeräts über die OBD-Schnittstelle; der TÜV-Verband beschreibt dieses Verfahren.
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„Die Endrohrmessung ist nicht verschwunden."
Die ergänzende Endrohrmessung bleibt nach den Vorgaben zur Abgasuntersuchung vorgesehen; das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Fahrzeuge nach Baujahr und Abgasnorm, die das Verfahren bestimmen.
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„Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV)."
Die AU ist nach Paragraf 29 StVZO Teil der Hauptuntersuchung; der ZDK vertritt das Kraftfahrzeuggewerbe, das die AU in den Werkstätten durchführt.