Quellen & Belege zur AU beim Benziner
Offizielle Quellen zur Abgasuntersuchung beim Benziner: StVZO Paragraf 29, der TUEV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ZDK belegen OBD-Pruefung, Pruefpflicht und Rolle der Werkstatt.
← Zurück zum Artikel „AU beim Benziner: OBD-Prüfung, Lambda und häufige Durchfallgründe"Dieser Ratgeber zur Abgasuntersuchung beim Benziner stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum OBD-gestützten Verfahren, zur ergänzenden Endrohrmessung und zur Pflicht der periodischen Prüfung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und den ZDK. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
- Behörde
StVZO Paragraf 29 – Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung
- TÜV / Dekra
TUEV-Verband – Abgasuntersuchung und OBD-gestuetzte Pruefung
- Behörde
Kraftfahrt-Bundesamt – Abgasnormen und periodische Fahrzeugueberwachung
- Branchenverband
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe – Werkstatt und AU-Durchfuehrung
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Bei jüngeren Benzinern hat die OBD-gestützte Untersuchung diesen Schritt weitgehend abgelöst."
Die Abgasuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO stuetzt sich bei modernen Fahrzeugen auf die Auslesung des Motorsteuergeraets ueber die OBD-Schnittstelle; der TUEV-Verband beschreibt dieses Verfahren.
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„Die Endrohrmessung ist nicht verschwunden."
Die ergaenzende Endrohrmessung bleibt nach den Vorgaben zur Abgasuntersuchung vorgesehen; das Kraftfahrt-Bundesamt fuehrt die Fahrzeuge nach Baujahr und Abgasnorm, die das Verfahren bestimmen.
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„Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV)."
Die AU ist nach Paragraf 29 StVZO Teil der Hauptuntersuchung; der ZDK vertritt das Kraftfahrzeuggewerbe, das die AU in den Werkstätten durchführt.