Quellen & Belege zur Felgenreparatur und Rad-Zulässigkeit
Offizielle Quellen zur Felgenreparatur und Rad-Zulässigkeit: Paragraf 36 und Paragraf 19 StVZO, der TÜV-Verband und DEKRA belegen die Anforderungen an Räder, das Richtverbot und die Beurteilung in der Hauptuntersuchung.
← Zurück zum Artikel „Felgenschaden reparieren: Alufelgen fachgerecht instand"Dieser Ratgeber zur fachgerechten Instandsetzung von Aluminium-Felgen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Zulässigkeit der Felgenreparatur, zum Richtverbot und zur Beurteilung von Rädern in der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 36 und Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Erläuterungen des TÜV-Verbands und die Hinweise von DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Das sogenannte Kalt-Richten ist in Deutschland für Räder, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, verboten – die Felge verliert dabei ihre definierte Materialfestigkeit."
Eine unzulässige Veränderung tragender Radteile berührt nach Paragraf 19 StVZO die Betriebserlaubnis; der TÜV-Verband beschreibt, warum gerichtete Leichtmetallräder ihre definierte Festigkeit verlieren und nicht zulässig sind.
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„Deformierte oder gerissene Felgen führen zum sofortigen Nichtbestehen der HU."
Die Anforderungen an Räder und Reifen ergeben sich aus Paragraf 36 StVZO; DEKRA erläutert die Beurteilung von Rissen und Verformungen an Rädern im Rahmen der Hauptuntersuchung.
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„Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an."
Die Hauptuntersuchung prüft Räder und Reifen nach den Vorgaben von Paragraf 36 StVZO; DEKRA ist als Prüforganisation an der Durchführung der HU beteiligt.