Quellen & Belege zur Felgenreparatur und Rad-Zulässigkeit

Offizielle Quellen zur Felgenreparatur und Rad-Zulässigkeit: Paragraf 36 und Paragraf 19 StVZO, der TÜV-Verband und DEKRA belegen die Anforderungen an Räder, das Richtverbot und die Beurteilung in der Hauptuntersuchung.

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Dieser Ratgeber zur fachgerechten Instandsetzung von Aluminium-Felgen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Zulässigkeit der Felgenreparatur, zum Richtverbot und zur Beurteilung von Rädern in der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 36 und Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Erläuterungen des TÜV-Verbands und die Hinweise von DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Paragraf 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen, Räder

    Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Paragraf 19 StVZO – Erlöschen der Betriebserlaubnis bei unzulässigen Änderungen

    Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Felgenreparatur und Festigkeit von Leichtmetallrädern

    TÜV-Verband
  4. TÜV / Dekra

    DEKRA – Räder und Reifen bei der Hauptuntersuchung

    DEKRA

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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