Quellen & Belege zum Bremsenprüfstand DIN 70028
Belege zur Bremsenprüfung nach DIN 70028, gestützt auf StVZO Paragraf 29 zur Hauptuntersuchung und die Fachinformationen des TÜV-Verbands.
← Zurück zum Artikel „Bremsenprüfstand DIN 70028: Grenzwerte und HU-Relevanz"Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Bremsenprüfstand nach DIN 70028 mit den maßgeblichen amtlichen und fachlichen Quellen. Den Rahmen bilden die StVZO Paragraf 29 zur wiederkehrenden Untersuchung und die Fachinformationen des TÜV-Verbands. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Die Bremswirkung ist ein zentraler sicherheitsrelevanter Prüfpunkt. Deshalb messen wir die Abbremsung und die Bremskraftdifferenz normgerecht auf dem Rollenprüfstand und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar – ideal als Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Bremswirkung ist ein zentraler Prüfpunkt jeder Hauptuntersuchung."
Paragraf 29 StVZO definiert die wiederkehrende Untersuchung; der TÜV-Verband beschreibt die Bremsenprüfung als festen Bestandteil der Hauptuntersuchung.
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„Eine unzureichende Bremswirkung oder eine zu hohe Bremskraftdifferenz führt zu einer Beanstandung – je nach Ausmaß als erheblicher oder gefährlicher Mangel."
Die Mängelbewertung bei der Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO erfolgt nach abgestuften Mangelklassen, die der TÜV-Verband erläutert.
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„Der Sachverständige bewertet das Fahrzeug auch hier auf einem Rollenprüfstand und beurteilt die Bremswirkung nach denselben Größen: ausreichende Abbremsung, zulässige Differenz je Achse, gleichmäßige Wirkung und sichere Feststellbremse."
Der TÜV-Verband beschreibt das normierte Messverfahren auf dem Rollenprüfstand, das die Grundlage der Bremsbewertung bei der Hauptuntersuchung bildet.