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Bremsenprüfstand DIN 70028: Grenzwerte und HU-Relevanz

Was die DIN 70028 für die Bremsprüfung vorgibt: Abbremsung in Prozent, zulässige Bremskraftdifferenz je Achse und die Bedeutung für die HU.

Bremsenprüfstand DIN 70028: Grenzwerte und HU-Relevanz
TL;DR – Bremsenprüfstand nach DIN 70028
  • Die DIN 70028 beschreibt das normierte Verfahren zur Messung der Bremswirkung auf dem Rollenprüfstand.
  • Zentrale Kennzahl ist die Abbremsung in Prozent – das Verhältnis von Bremskraft zur Gewichtskraft.
  • Die Bremskraftdifferenz je Achse ist begrenzt; in der Praxis gilt ein Grenzwert von 25 Prozent.
  • Diese Werte sind die Grundlage der Bremsbewertung bei der Hauptuntersuchung.
  • Wir messen normgerecht und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar – vor dem HU-Termin.

Was die DIN 70028 regelt

Während der praktische Messablauf auf dem Rollenprüfstand das Wie der Bremsenprüfung beschreibt, legt die DIN 70028 die normativen Rahmenbedingungen fest: Sie standardisiert, wie die Bremswirkung von Kraftfahrzeugen zu ermitteln und zu bewerten ist. Die Norm sorgt dafür, dass eine Messung in einer Werkstatt in Hardegsen mit einer Messung andernorts vergleichbar ist – unter definierten Bedingungen, mit definierten Kennzahlen.

Im Mittelpunkt steht nicht der Einzelwert eines Rades, sondern die Gesamtbewertung der Bremsanlage: Reicht die Bremswirkung aus? Wirkt sie gleichmäßig? Hält die Feststellbremse das Fahrzeug sicher? Diese Fragen beantwortet die Norm über klar definierte Größen.

Den praktischen Messablauf – wie das Fahrzeug auf den Rollensatz fährt und welche Werte der Prüfstand aufzeichnet – beschreiben wir ausführlich unter Bremsenprüfstand: Verfahren und Messablauf. Dieser Beitrag widmet sich den Grenzwerten und ihrer Bedeutung.

Die Abbremsung in Prozent

Die wichtigste Kennzahl der Bremsbewertung ist die Abbremsung. Sie setzt die Summe der gemessenen Bremskräfte ins Verhältnis zur Gewichtskraft des Fahrzeugs und wird in Prozent ausgedrückt.

Anschaulich bedeutet eine Abbremsung von 50 Prozent, dass die aufgebrachte Bremskraft etwa der Hälfte der Gewichtskraft entspricht. Für die Betriebsbremse von Personenkraftwagen wird üblicherweise eine Mindestabbremsung in dieser Größenordnung erwartet. Die Feststellbremse muss eine deutlich geringere, aber definierte Abbremsung erreichen – in der Größenordnung von rund 16 Prozent –, da sie das Fahrzeug auch an einer Steigung sicher halten muss.

Die Abbremsung ist deshalb so aussagekräftig, weil sie das Fahrzeuggewicht berücksichtigt. Ein schweres Fahrzeug benötigt höhere absolute Bremskräfte als ein leichtes, um dieselbe Verzögerung zu erreichen. Die prozentuale Betrachtung macht Fahrzeuge unterschiedlicher Masse vergleichbar.

Die zulässige Bremskraftdifferenz

Die zweite normrelevante Größe ist die Bremskraftdifferenz innerhalb einer Achse. Bremsen das linke und das rechte Rad unterschiedlich stark, entsteht ein Giermoment – das Fahrzeug zieht beim Bremsen zur stärker bremsenden Seite. Bei einer Vollbremsung kann das die Spur gefährden.

Aus diesem Grund ist die zulässige Differenz begrenzt. In der Praxis wird ein Grenzwert von 25 Prozent der höheren Einzelbremskraft je Achse herangezogen. Wird dieser Wert überschritten, liegt ein sicherheitsrelevanter Mangel vor. Die Ursachen sind in den allermeisten Fällen mechanisch eingrenzbar: ein festsitzender Bremssattel, ein quellender oder innen verstopfter Bremsschlauch, einseitig verölte oder verglaste Beläge oder Korrosion an der Bremsscheibe.

Bedeutung für die Hauptuntersuchung

Die Bremswirkung ist ein zentraler Prüfpunkt jeder Hauptuntersuchung. Der Sachverständige bewertet das Fahrzeug auch hier auf einem Rollenprüfstand und beurteilt die Bremswirkung nach denselben Größen: ausreichende Abbremsung, zulässige Differenz je Achse, gleichmäßige Wirkung und sichere Feststellbremse.

Eine unzureichende Bremswirkung oder eine zu hohe Bremskraftdifferenz führt zu einer Beanstandung – je nach Ausmaß als erheblicher oder gefährlicher Mangel. Beides verhindert die Plakette, bis der Mangel behoben ist. Genau deshalb lohnt sich eine vorgezogene Bremsenmessung in der Werkstatt: Wir erkennen einen drohenden Mangel, bevor er bei der Untersuchung zur Beanstandung wird, und setzen ihn gezielt instand.

Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

Vorbereitung statt böser Überraschung

Eine normgerechte Bremsenmessung vor dem Untersuchungstermin gibt Gewissheit. Wir messen die Bremswirkung auf dem Rollenprüfstand, vergleichen sie mit den maßgeblichen Grenzwerten und dokumentieren das Ergebnis. Liegt eine Abweichung vor, klären wir die Ursache und beheben sie – sei es ein festsitzender Sattel, der zur Differenz führt, oder eine verzogene Scheibe, die die Gleichmäßigkeit beeinträchtigt.

Korrosion ist dabei eine häufig unterschätzte Ursache erhöhter Differenzwerte, besonders nach dem Winter. Warum Streusalz Bremssättel festsetzt und wie wir vorbeugen, erläutern wir unter Bremsen und Korrosion durch Streusalz. Ein Überblick zum gesamten Bremsen-Service findet sich unter bremsen.kfz-dietrich.com.

Für Techniker: Abbremsung, Achslast und Übergangswiderstand

Die Abbremsung z ergibt sich aus dem Verhältnis der Summe der Bremskräfte zur Gewichtskraft: z = ΣF_brems / (m · g). Auf dem Rollenprüfstand werden die Radbremskräfte gemessen und über die ermittelte oder hinterlegte Achslast zur Abbremsung verrechnet. Die Norm fordert reproduzierbare Bedingungen: gleichmäßiger Pedalkraftaufbau, stabile Rollendrehzahl, definierte Schlupfabschaltung. Die Bremskraftdifferenz wird als (F_max − F_min) / F_max je Achse bewertet. Ein häufig übersehener Störeinfluss ist der Übergangswiderstand am ungleichmäßig korrodierten Reibring: Er erzeugt eine periodische Kraftschwankung über die Radumdrehung, die sich von einer echten Sattelklemmung dadurch unterscheidet, dass sie drehwinkelabhängig und nicht konstant ist. Die Feststellbremse wird getrennt bewertet; ihre geforderte Abbremsung liegt deutlich niedriger, muss aber an einer Steigung das stehende Fahrzeug halten.

Warum die gleichmäßige Wirkung so wichtig ist

Die Abbremsung sagt aus, ob die Bremse insgesamt kräftig genug wirkt. Mindestens ebenso wichtig für die Sicherheit ist jedoch, dass diese Wirkung gleichmäßig über die Räder verteilt ankommt. Ein Fahrzeug kann eine ausreichende Gesamtabbremsung erreichen und trotzdem gefährlich sein, wenn die Kräfte ungleich verteilt sind.

Zieht das Fahrzeug bei einer Bremsung zur Seite, muss der Fahrer gegenlenken – in einer Notbremssituation auf nasser oder rutschiger Fahrbahn kann das die Spur gefährden und das Fahrzeug ins Schleudern bringen. Genau deshalb bewertet die Norm die Bremskraftdifferenz je Achse so streng. Ein einseitig festsitzender Bremssattel, ein quellender Bremsschlauch oder ein verölter Belag erzeugen genau diese Unwucht, ohne dass die Gesamtabbremsung auffällig sinken muss.

Der Rollenprüfstand macht diese Asymmetrie sichtbar, lange bevor sie der Fahrer im Alltag spürt. Der Prüfstand misst jedes Rad einzeln und stellt die Werte gegenüber. So erkennen wir eine entstehende Differenz, ordnen sie der richtigen Seite zu und grenzen die mechanische Ursache ein – die Voraussetzung für eine gezielte Instandsetzung statt eines pauschalen Bauteiltauschs.

KFZ Dietrich: Normgerechte Bremsenprüfung in Hardegsen-Gladebeck

KFZ Dietrich ist die spezialisierte Werkstatt für Diagnose und Werterhalt in Südniedersachsen. Wir betreuen Kunden aus Northeim, Göttingen, Einbeck, Bad Gandersheim und der gesamten Region.

Wir messen die Bremswirkung auf dem Rollenprüfstand, bewerten sie anhand der maßgeblichen Grenzwerte und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar – ideal als Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung. Ich, Nils Dietrich, beurteile den Befund persönlich und priorisiere ehrlich: Was sicherheitsrelevant ist, sagen wir Ihnen klar; was tatsächlich Bestand hat, ebenso.

Kontakt und Termin:

KFZ Dietrich, Meckelstraße 8, 37181 Hardegsen Telefon: 05505 5236 Öffnungszeiten: Mo–Fr 07:30–16:30 Uhr

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Häufig gestellte Fragen

Was besagt die geforderte Abbremsung in Prozent?

Die Abbremsung setzt die gesamte erreichte Bremskraft ins Verhältnis zum Gewicht des Fahrzeugs und wird in Prozent angegeben. Für die Betriebsbremse von Personenkraftwagen wird üblicherweise eine Mindestabbremsung von rund 50 Prozent erwartet, für die Feststellbremse rund 16 Prozent. Ein Wert von 50 Prozent bedeutet vereinfacht, dass die Bremskraft etwa der Hälfte der Gewichtskraft entspricht. Der Bremsenprüfstand ermittelt die Bremskräfte je Rad, und aus der Summe im Verhältnis zur Achslast ergibt sich die Abbremsung. So lässt sich objektiv beurteilen, ob die Bremswirkung ausreicht.

Wie viel Bremskraftdifferenz je Achse ist zulässig?

Die Bremskraftdifferenz zwischen linkem und rechtem Rad einer Achse darf einen festgelegten Anteil der höheren Einzelbremskraft nicht überschreiten – in der Praxis wird ein Grenzwert von 25 Prozent herangezogen. Eine größere Differenz führt dazu, dass das Fahrzeug beim Bremsen zur Seite zieht, und ist sicherheitsrelevant. Bei der Hauptuntersuchung ist eine zu hohe Differenz ein erheblicher Mangel. Wir prüfen die Differenz auf dem Rollenprüfstand und grenzen die Ursache ein, bevor sie zur Beanstandung wird.

Warum sollte ich die Bremswirkung vor dem HU-Termin messen lassen?

Weil die Bremswirkung bei der Hauptuntersuchung mit denselben Größen bewertet wird, die wir vorab messen: Abbremsung in Prozent, Bremskraftdifferenz je Achse und gleichmäßige Wirkung. Liegt ein Wert außerhalb des Grenzbereichs, wird die Plakette verweigert, bis der Mangel behoben ist – das bedeutet einen zweiten Termin und zusätzlichen Aufwand. Eine vorgezogene Messung deckt einen drohenden Mangel auf, solange noch Zeit für eine gezielte Instandsetzung bleibt. Sie gehen mit einem dokumentierten Befund zur Untersuchung und vermeiden die böse Überraschung am Prüftag.

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