Quellen & Belege zum Bremskraftverstaerker

Offizielle Quellen zum Bremskraftverstaerker: StVZO Paragraf 29 (Hauptuntersuchung), die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Bremsanlage und der TUEV-Verband belegen die Anforderungen.

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Dieser Beitrag zum Bremskraftverstaerker stuetzt sich auf die Veroeffentlichungen anerkannter, unabhaengiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion der Bremsverstaerkung, zur Sicherheitsrelevanz eines verlaengerten Bremswegs und zur Pruefung der Bremsanlage sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So koennen Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE zur Bremsanlage, den Wortlaut der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Hauptuntersuchung und die Fachinformationen des TUEV-Verbands. Auf dieser Grundlage pruefen wir die Bremsverstaerkung mit definierten Messschritten und belegen jeden Befund.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhaenger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R13, Bremsanlage)

    UNECE
  3. TÜV / Dekra

    TUEV-Verband – Bremsenpruefung und Fahrzeugsicherheit

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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