Quellen & Belege zum Bremskraftverstaerker
Offizielle Quellen zum Bremskraftverstaerker: StVZO Paragraf 29 (Hauptuntersuchung), die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Bremsanlage und der TUEV-Verband belegen die Anforderungen.
← Zurück zum Artikel „Bremskraftverstärker prüfen: so geht die Werkstatt vor"Dieser Beitrag zum Bremskraftverstaerker stuetzt sich auf die Veroeffentlichungen anerkannter, unabhaengiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion der Bremsverstaerkung, zur Sicherheitsrelevanz eines verlaengerten Bremswegs und zur Pruefung der Bremsanlage sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So koennen Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE zur Bremsanlage, den Wortlaut der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Hauptuntersuchung und die Fachinformationen des TUEV-Verbands. Auf dieser Grundlage pruefen wir die Bremsverstaerkung mit definierten Messschritten und belegen jeden Befund.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Der verlaengerte Bremsweg ist sicherheitsrelevant."
Die ECE-R13 legt Mindestanforderungen an die Bremswirkung fest; der TUEV-Verband ordnet einen verlaengerten Bremsweg als sicherheitsrelevanten Mangel ein.
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„Eine nachlassende Bremsverstaerkung ist kein Komfortthema, sondern ein Sicherheitsthema."
Die Bremsanlage ist Pruefgegenstand der Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO; der TUEV-Verband behandelt Bremsmaengel als sicherheitsrelevant.
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„Seine Aufgabe ist es, Ihre Fusskraft zu vervielfachen, damit Sie ein modernes Fahrzeug mit moderatem Pedaldruck sicher zum Stehen bringen."
Die ECE-R13 definiert die geforderte Bremswirkung bei vorgegebener Betaetigungskraft; der Bremskraftverstaerker stellt sicher, dass diese Vorgabe mit moderatem Pedaldruck erreicht wird.
Belege: [Q2]